שְׁלשִׁים וָשֵׁשׁ כְּרֵתוֹת בַּתּוֹרָה. הַבָּא עַל הָאֵם, וְעַל אֵשֶׁת הָאָב, וְעַל הַכַּלָּה, הַבָּא עַל הַזְּכוּר, וְעַל הַבְּהֵמָה, וְהָאִשָּׁה הַמְבִיאָה אֶת הַבְּהֵמָה עָלֶיהָ, הַבָּא עַל אִשָּׁה וּבִתָּהּ, וְעַל אֵשֶׁת אִישׁ, הַבָּא עַל אֲחוֹתוֹ, וְעַל אֲחוֹת אָבִיו, וְעַל אֲחוֹת אִמּוֹ, וְעַל אֲחוֹת אִשְׁתּוֹ, וְעַל אֵשֶׁת אָחִיו, וְעַל אֵשֶׁת אֲחִי אָבִיו, וְעַל הַנִּדָּה, הַמְגַדֵּף, וְהָעוֹבֵד עֲבוֹדָה זָרָה, וְהַנּוֹתֵן מִזַּרְעוֹ לַמֹּלֶךְ, וּבַעַל אוֹב, הַמְחַלֵּל אֶת הַשַּׁבָּת, וְטָמֵא שֶׁאָכַל אֶת הַקֹּדֶשׁ, וְהַבָּא לַמִּקְדָּשׁ טָמֵא, הָאוֹכֵל חֵלֶב, וְדָם, נוֹתָר, וּפִגּוּל, הַשּׁוֹחֵט וְהַמַּעֲלֶה בַּחוּץ, הָאוֹכֵל חָמֵץ בְּפֶסַח, וְהָאוֹכֵל וְהָעוֹשֶׂה מְלָאכָה בְיוֹם הַכִּפּוּרִים, הַמְפַטֵּם אֶת הַשֶּׁמֶן, וְהַמְפַטֵּם אֶת הַקְּטֹרֶת, וְהַסָּךְ בְּשֶׁמֶן הַמִּשְׁחָה. הַפֶּסַח וְהַמִּילָה בְּמִצְוֹת עֲשֵׂה: Auf sechsunddreissig1 Wenn man sämtliche Verbote, auf deren Übertretung die Ausrottungsstrafe steht, in allen ihren Verzweigungen zusammenzählt, ergibt sich allerdings eine höhere Zahl, die Mischna zählt hier aber jedes Verbot mit allen zu ihm gehörenden oder aus ihm gefolgerten Verzweigungen nur als ein Verbot, s. weiter Noten 9 u. 21. Vergehungen hat die Tora die Ausrottungsstrafe gesetzt2 wenn das Vergehen vorsätzlich, aber ohne vorausgegangene Verwarnung, begangen worden ist. Ist eine Verwarnung vorausgegangen, erfolgt bei einem Teile der angeführten Vergehen die Todesstrafe, Steinigung, bzw. Verbrennen oder Erdrosselung, bei einem anderen Teile nur Geisselstrafe. Durch die Geisselstrafe verbunden mit reuiger Busse wird der Übertreter von der Ausrottungsstrafe befreit (Makk. III, 15).: Wer seiner Mutter3 Lev. 18, 7. Auf dieses wie auf alle nachstehend angeführten Beischlafsverbote steht die Ausrottungsstrafe: ebend. V. 29., der Frau seines Vaters4 d. i. seiner Stiefmutter, Lev. 18, 8., seiner Schwiegertochter5 Lev. 18, 16., einem Manne6 Lev. 18, 22. Die Form זכור für זכר wird in der Mischna stets von einem Manne gebraucht, mit dem Päderastie getrieben wird. oder einem Vieh beiwohnt7 Lev. 18, 23., ein Weib, das Vieh über sich kommen lässt8 ebendort. Auf die bis hierher aufgezählten Verbote erfolgt im Falle der Vorsätzlichkeit nach vorausgegangener Verwarnung die Strafe der Steinigung., wer einer Frau und ihrer Tochter9 Lev. 18, 17. Darin ist zugleich auch das Verbot der Beiwohnung seiner Schwiegermutter enthalten, das dann weiter auch auf die Mutter der Schwiegermutter und die Mutter des Schwiegervaters ausgedehnt wird. Ebenso sind darin enthalten: die Verbote der Beiwohnung der Tochter seiner Frau, ihrer Tochterstochter und ihrer Sohnestochter, und seiner eigenen Tochter, Tochterstochter und Sohnestochter. Auf die Übertretung aller dieser Verbote erfolgt im Falle der Vorsätzlichkeit nach vorausgegangener Verwarnung die Strafe des Verbrennens., einer Ehefrau10 Lev. 18, 20. Auf die Übertretung dieses Verbotes erfolgt im Falle der Vorsätzlichkeit nach vorausgegangener Verwarnung die Strafe der Erdrosselung., seiner Schwester11 auch Halbschwester von Vater- oder Mutterseite, Lev. 18, 9., der Schwester seines Vaters12 Lev. 18, 12., der Schwester seiner Mutter13 Lev. 18, 13., der Schwester seiner Frau14 Lev. 18, 18., der Frau seines Bruders15 Lev. 18, 16., der Frau des Bruders seines Vaters16 Lev. 18, 14. Ed. Lowe und Talmudausg. add.: ועל אשת אחי אמו (s. לחם משנח zu חלכות שגגות I, 4). oder einem Weibe während ihrer Periode17 Lev. 18, 19. Auf die Übertretung der bis hierher genannten Verbote erfolgt im Falle der Vorsätzlichkeit nach vorausgegangener Verwarnung nur die Geisselstrafe. beiwohnt, wer eine Gotteslästerung ausspricht18 Num. 15, 30 (s. Sanh. VII, 5)., einen Götzendienst begeht19 Num. 15, 31 (s. Sanh. VII, 6)., von seinem Samen dem Molech hingibt20 Lev. 20, 5 (s. Sanh. VII, 7). oder Tote beschwört21 Lev. 20, 6 (s. Sanh. VII, 7). Der dort gleichfalls genannte ידעוני wird nicht besonders gezählt, weil beide Verbote, das des בעל אוב und des ידעוני, als Abarten eines und desselben Vergehens, des Wahrsagens, in einem Schriftverse beisammenstehen., wer den Schabbat entweiht22 Exod. 31, 14. Auf die Übertretung der bis hierher genannten Verbote erfolgt wiederum im Falle der Vorsätzlichkeit nach vorausgegangener Verwarnung die Strafe der Steinigung, auf die der nachfolgenden nur die Geisselstrafe., wer in Unreinheit Heiliges geniesst23 Lev. 22,8. oder das Heiligtum betritt24 Num. 19, 13., wer Unschlitt25 Lev. 7, 25., Blut26 Lev. 17, 10., Übriggelassenes27 Lev. 19, 8. oder Verworfenes28 Lev. 7, 18 (s. Sebach. II Note 86). Ed. Ven. u. ed. Lowe add.: וטמא. geniesst, wer [Opfer] ausserhalb29 des Heiligtums. schlachtet30 Lev. 17, 4 oder darbringt31 Lev. 17, 9., wer Gesäuertes am Pessach geniesst32 Exod. 12, 15., wer am Versöhnungstage etwas geniesst33 Lev. 23, 29. oder eine Arbeit verrichtet34 Lev 23, 30., wer das Salböl nachmacht35 Exod. 30, 33., das Räucherwerk nachmacht36 Exod. 30, 38. oder sich mit dem Salböle salbt37 Exod. 30, 33., und von Geboten [auf Unterlassung der über] das Pessachopfer38 Num. 9, 13. und die Beschneidung39 Gen. 17, 14..
עַל אֵלּוּ חַיָּבִים עַל זְדוֹנָם כָּרֵת, וְעַל שִׁגְגָתָם חַטָּאת, וְעַל לֹא הוֹדַע שֶׁלָּהֶן אָשָׁם תָּלוּי, חוּץ מִן הַמְטַמֵּא מִקְדָּשׁ וְקָדָשָׁיו, מִפְנֵי שֶׁהוּא בְעוֹלֶה וְיוֹרֵד, דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, אַף הַמְגַדֵּף, שֶׁנֶּאֱמַר (במדבר טו), תּוֹרָה אַחַת יִהְיֶה לָכֶם לָעֹשֶׂה בִּשְׁגָגָה, יָצָא מְגַדֵּף, שֶׁאֵינוֹ עוֹשֶׂה מַעֲשֶׂה: Durch diese Übertretungen40 der in der vorhergehenden Mischna aufgezählten Verbote. Für die Unterlassung der Gebote der Beschneidung und der Darbringung des Pessachopfers dagegen hat man im Falle der Unvorsätzlichkeit kein Sündopfer zu bringen, da ein solches, und ebenso auch ein Zweifels-Schuldopfer, nur für Übertretung eines Verbotes vorgeschrieben ist, nicht aber für Unterlassung eines Gebotes. macht man sich im Falle der Vorsätzlichkeit41 ohne vorausgegangene Verwarnung, s. Note 2. der Ausrottungsstrafe schuldig, sind sie unabsichtlich42 d. h. ohne dass man bei Begehung der Tat gewusst hat, dass man damit die durch das Verbot untersagte Handlung begeht, oder ohne dass man überhaupt gewusst hat, dass die Handlung eine verbotene ist, oder wenn man selbst gewusst hat, dass die Handlung verboten ist, aber nicht gewusst hat, dass es ein Vergehen ist, auf das die Strafe der Ausrottung steht. begangen worden, muss man ein Sündopfer, und ist man sich ihrer nicht mit Bestimmtheit bewusst43 nach der recipierten Halacha jedoch nur in dem Falle, wenn es gewiss ist, dass dasjenige, womit man befürchtet, die Übertretung begangen zu haben, auch tatsächlich vorgelegen hat, wenn z. B. zwei Stücke Fett dagelegen haben, ein Stück verbotenes und ein Stück erlaubtes, und man nicht weise, ob man das verbotene oder das erlaubte gegessen hat. Ist es dagegen zweifelhaft, ob überhaupt etwas, wodurch man sich der Übertretung schuldig gemacht haben kann, vorgelegen hat, hat man z. B. unvorsätzlich ein Stück Fett gegessen, von dem es zweifelhaft ist, ob es erlaubtes oder verbotenes ist, so braucht man kein Zweifel-Schuldopfer zu bringen., muss man ein Zweifel-Schuldopfer44 wörtlich: ein hängendes, schwebendes Schuldopfer, weil es für die Sünde, wenn sie begangen worden ist, nur als vorläufige Sühne gilt, solange der Darbringende nicht bestimmt weiss, dass er die Sünde begangen hat, sobald ihm dies jedoch zur Gewissheit geworden ist, er noch das dafür vorgeschriebene Sündopfer zu bringen hat. bringen, ausser für die Verunreinigung des Heiligtums45 indem man es mit unreinem Körper betritt. und des Heiligen46 indem ein Unreiner Heiliges geniesst., weil man dafür ein auf- und absteigendes Sündopfer47 ein Sündopfer, das je nach dem Vermögen steigt oder fällt, der Vermögende bringt ein weibliches Schaf oder eine Ziege, der Arme zwei Tauben, der noch Ärmere ein Zehntel Efa Mehl (Lev. 5, 5—18). zu bringen hat48 und ein Zweifel-Schuldopfer nur da zu bringen ist, wo für die gewisse Übertretung ein festbestimmtes Sündopfer vorgeschrieben ist (Horaj. 8 b)., dies die Worte des R. Meïr. Die Weisen sagen: Auch der Gotteslästerer [ist auszunehmen 49 auch er bringt bei unvorsätzlichem Begehen kein Sündopfer uud deshalb auch bei Ungewissheit des Vergehens kein Zweifel-Schuldopfer. ], denn es heisst50 Num. 15, 29, wo von der Verpflichtung, ein Sündopfer darzubringen, die Rede ist.: „Ein Gesetz soll es für euch sein, für den, der die Tat unabsichtlich begeht,“ damit ist der Gotteslästerer ausgeschlossen, der keine Tat begeht.51 sondern nur mit dem Munde sündigt. Ed. pr. und Ven.: שאינו מעשת, ed. Lowe: שאין בו מעשה.
יֵשׁ מְבִיאוֹת קָרְבָּן וְנֶאֱכָל, וְיֵשׁ מְבִיאוֹת וְאֵינוֹ נֶאֱכָל, וְיֵשׁ שֶׁאֵינָן מְבִיאוֹת. אֵלּוּ מְבִיאוֹת קָרְבָּן וְנֶאֱכָל. הַמַּפֶּלֶת כְּמִין בְּהֵמָה חַיָּה וָעוֹף, דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, עַד שֶׁיְּהֵא בוֹ מִצּוּרַת הָאָדָם. הַמַּפֶּלֶת סַנְדָּל, אוֹ שִׁלְיָא, וְשָׁפִיר מְרֻקָּם, וְהַיּוֹצֵא מְחֻתָּךְ. וְכֵן שִׁפְחָה שֶׁהִפִּילָה, מְבִיאָה קָרְבָּן וְנֶאֱכָל: Manche Frauen bringen ein Opfer52 das Sündopfer, das zusammen mit einem Ganzopfer die Wöchnerin nach Ablauf der Tage ihrer Reinigung darzubringen hat, s. Lev. 12, 6. und es wird verzehrt53 von den Priestern. Von einem Vogel-Sündopfer kam nur das Blut auf den Altar, alles übrige wurde von den Priestern verzehrt (s. Sebach. IV Note 80)., manche bringen eines und es wird nicht verzehrt, und manche brauchen gar keines zu bringen. Folgende bringen ein Opfer und es wird verzehrt: Eine Frau, die etwas Vieh-, Wild- oder Vogelartiges54 weil bei der Erschaffung dieser Tierarten in der Schrift der gleiche Ausdruck יצירה wie bei der Erschaffung des Menschen gebraucht wird. abortiert — dies die Worte des R. Meïr, die Weisen sagen: Nur wenn es etwas Menschen-ähnliches an sich hat55 s. Bechor. VIII Note 7. —, die einen Sandal56 סנדל wird als eine plattgedrückte Missgeburt erklärt, die die Form eines Sandal hat. Sandal ist der Name eines Fisches, nach R. Simon b. Gamliel (Nidda 25 b) hat er die Form einer Ochsenzunge. Bei einer solchen Missgeburt wird angenommen, dass ein normaler menschlicher Fötus vorhanden gewesen ist, der nur im Mutterleibe zerdrückt, zergangen oder zerschnitten worden ist., eine Fruchthaut57 שליא s. Bechor. III Note 7. Eine Fruchthaut bildet sich nur, wo eine Frucht vorhanden ist., eine äusserlich entwickelte Hautblase58 שפיר s. Bechor. III Note 8, מרוקם von רקם == wirken, zusammensetzen, auch von der Gliederung des Embryo im Mutterleibe, vgl. Ps. 139, 15, eine Blase von Haut oder Fleisch, auf der Körperteile des Embryo bereits äusserlich angedeutet sind. abortiert, oder wenn das Kind zerschnitten herausgezogen worden ist. Ebenso bringt eine Sklavin, die abortiert hat, ein Opfer59 wie alle Gebote, die Frauen zu erfüllen haben, auch Sklaven und Sklavinnen zu erfüllen verpflichtet sind. und es wird verzehrt.
אֵלּוּ מְבִיאוֹת וְאֵינוֹ נֶאֱכָל. הַמַּפֶּלֶת וְאֵין יָדוּעַ מַה הִפִּילָה, וְכֵן שְׁתֵּי נָשִׁים שֶׁהִפִּילוּ, אַחַת מִמִּין פְּטוּר וְאַחַת מִמִּין חוֹבָה. אָמַר רַבִּי יוֹסֵי, אֵימָתַי, בִּזְמַן שֶׁהָלְכוּ זוֹ לְמִזְרָח וְזוֹ לְמַעֲרָב. אֲבָל אִם הָיוּ שְׁתֵּיהֶן עוֹמְדוֹת כְּאַחַת, מְבִיאוֹת קָרְבָּן וְנֶאֱכָל: Folgende bringen eines und es wird nicht verzehrt60 sondern verbrannt (s. Temur. VII, 6). Die Bestimmung, dass auch bei zweifelhafter Verpflichtung ein Vogel-Sündopfer darzubringen ist, wird aus dem Schriftvers Lev. 15, 33 abgeleitet (s. Nasir 29 a), das Opfer wird aber in einem solchen Falle nicht verzehrt, weil das Vogelopfer nur abgedrückt und nicht geschlachtet wird, auch die Priester aber ein auf solche Weise getötetes Tier nur geniessen dürfen, wenn es ein für eine unzweifelhafte Verpflichtung dargebrachtes Tier ist. Für eine zweifelhafte Geburt bringt deshalb die Frau ein Ganzopfer, das man auch freiwillig darbringen kann, mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass es, im Falle sie ein Opfer zu bringen verpflichtet ist, als Pflichtopfer gelten soll, im anderen Falle aber als freiwillig gebrachtes Opfer. Ein Sündopfer dagegen kann nicht freiwillig dargebracht werden, dieses bringt sie deshalb als Pflichtopfer dar, es darf aber von den Priestern nicht gegessen werden.: Eine Frau, die abortiert hat, ohne dass man weiss61 Talmudausg.: יודע., was sie abortiert hat62 ob etwas, das sie zu einem Opfer verpflichtet, oder etwas, das sie nicht dazu verpflichtet., ebenso zwei Frauen, von denen eine etwas abortiert hat, das nicht zum Opfer verpflichtet, und die andere etwas, das zum Opfer verpflichtet63 ohne dass man weiss, welches die eine und welches die andere abortiert hat.. Darauf sagte R. Jose: In welchem Falle? Wenn sie sich die eine nach Osten und die andere nach Westen entfernt haben64 nachdem sie ihre Opfer den Priestern zur Darbringung übergeben haben.. Wenn sie aber beide zusammen65 Talmudausg. fehlt: כאחת. da sind, bringen sie ein Opfer66 sie bringen gemeinschaftlich ein Sündopfer, indem jede von ihnen erklärt, dass sie für den Fall, dass sie nicht die zum Opfer verpflichtete ist, auf ihren Anteil an dem Opfertiere zu Gunsten der anderen verzichtet, so dass diese es als ihr Pflichtopfer darbringt. Ein solches gemeinschaftliches Sündopfer darzubringen mit der Bestimmung, dass es entweder für den einen oder für den anderen gelten soll, ist nach R. Jose bei Sündopfern, die für eine begangene Sünde dargebracht werden, nicht statthaft, wohl aber bei solchen, die wie das der Wöchnerin nur dargebracht werden, damit die von ihrer Unreinheit wieder rein gewordene Person auch wieder Heiliges essen darf (s. weiter V, 8). Nach der Ansicht des ersten Tanna dagegen ist es auch bei solchen Sündopfern nicht statthaft. und es wird verzehrt.
אֵלּוּ שֶׁאֵינָן מְבִיאוֹת. הַמַּפֶּלֶת שָׁפִיר מָלֵא מַיִם, מָלֵא דָם, מָלֵא גְנִינִים, הַמַּפֶּלֶת כְּמִין דָּגִים וַחֲגָבִים שְׁקָצִים וּרְמָשִׂים, הַמַּפֶּלֶת יוֹם אַרְבָּעִים, וְיוֹצֵא דֹפֶן. רַבִּי שִׁמְעוֹן מְחַיֵּב בְּיוֹצֵא דֹפֶן: Folgende bringen gar keines: Eine Frau, die eine Blase voll Wasser, voll Blut67 es wird nicht angenommen, dass das Blut von einer zergangenen Leibesfrucht herrührt., voll sonstiger68 גנונים entspricht nach Fleischer in Levy, Neuhebr. Wörterb. I S. 435, dem arab. جنين == embryo, foetus, es wären demnach kleine embryonische Gebilde darunter zu verstehen. Maim. und Bart. erklären es durch: kleine Fleischstücke, die aussehen wie Würmer, ähnlich auch der Aruch. Gebilde69 Der Talmud bringt die Lesart: גוונים == Verschiedenfarbiges, Verschiedenartiges., oder etwas Fisch-, Heuschrecken-, Insekten- oder Reptil-artiges70 bei deren Erschaffung in der Schrift nicht wie bei der des Menschen der Ausdruck יצירה gebraucht wird. abortiert, die am vierzigsten Tage71 nach erfolgter Schwängerung oder noch früher, erst nach Ablauf von vierzig Tagen gilt der befruchtete Keim als Leibesfrucht und deren Abgang als eine Geburt. abortiert und der das Kind seitwärts72 nicht auf dem gewöhnlichen Geburtswege. Als Begründung wird im Talmud angeführt, weil es heisst (Lev. 12, 2): אשה כי תזריע וילדה, die Frau gilt nur dann als Wöchnerin, wenn die Geburt auf demselben Wege erfolgt ist, auf dem der Same hineingekommen ist. herausgezogen worden ist. R. Simon sagt: Für eine seitwärts erfolgte Geburt ist sie ein Opfer zu bringen verpflichtet.73 Die Ansicht des R. Simon wird damit begründet, dass es ebendort Vers 5 heisst: ואם נקבה תלד und nicht einfach: ואם נקנה היא, das weise darauf hin, dass eine jede Geburt, auch eine nicht auf dem gewöhnlichen Wege erfolgte, die Frau zu einer Wöchnerin macht.
הַמַּפֶּלֶת אוֹר לִשְׁמוֹנִים וְאֶחָד, בֵּית שַׁמַּאי פּוֹטְרִין מִן הַקָּרְבָּן, בֵּית הִלֵּל מְחַיְּבִים. אָמְרוּ בֵית הִלֵּל לְבֵית שַׁמַּאי, מַאי שְׁנָא אוֹר לִשְׁמוֹנִים וְאֶחָד מִיּוֹם שְׁמוֹנִים וְאֶחָד. אִם שָׁוֶה לוֹ לַטֻּמְאָה, לֹא יִשְׁוֶה לוֹ לַקָּרְבָּן. אָמְרוּ לָהֶם בֵּית שַׁמַּאי, לֹא, אִם אֲמַרְתֶּם בְּמַפֶּלֶת יוֹם שְׁמוֹנִים וְאֶחָד, שֶׁכֵּן יָצְאָה בְשָׁעָה שֶׁהִיא רְאוּיָה לְהָבִיא בָהּ קָרְבָּן, תֹּאמְרוּ בְמַפֶּלֶת אוֹר לִשְׁמוֹנִים וְאֶחָד, שֶׁלֹּא יָצְאָה בְשָׁעָה שֶׁהִיא רְאוּיָה לְהָבִיא בָהּ קָרְבָּן. אָמְרוּ לָהֶן בֵּית הִלֵּל, וַהֲרֵי הַמַּפֶּלֶת יוֹם שְׁמוֹנִים וְאֶחָד שֶׁחָל לִהְיוֹת בְּשַׁבָּת תּוֹכִיחַ, שֶׁלֹּא יָצְאָה בְשָׁעָה שֶׁהִיא רְאוּיָה לְהָבִיא בָהּ קָרְבָּן וְחַיֶּבֶת בַּקָּרְבָּן. אָמְרוּ לָהֶם בֵּית שַׁמַּאי, לֹא, אִם אֲמַרְתֶּם בְּמַפֶּלֶת יוֹם שְׁמוֹנִים וְאֶחָד שֶׁחָל לִהְיוֹת בְּשַׁבָּת, שֶׁאַף עַל פִּי שֶׁאֵינוֹ רָאוּי לְקָרְבַּן יָחִיד, רָאוּי לְקָרְבַּן צִבּוּר, תֹּאמְרוּ בְמַפֶּלֶת אוֹר לִשְׁמוֹנִים וְאֶחָד, שֶׁאֵין הַלַּיְלָה רָאוּי לֹא לְקָרְבַּן יָחִיד וְלֹא לְקָרְבַּן צִבּוּר. הַדָּמִים אֵינָן מוֹכִיחִין, שֶׁהַמַּפֶּלֶת בְּתוֹךְ מְלֹאת, דָּמֶיהָ טְמֵאִין, וּפְטוּרָה מִן הַקָּרְבָּן: Eine Frau, die in der Nacht zum einundachtzigsten Tage74 nach einer weiblichen Geburt. Nach Ablauf der Tage ihrer Reinigung, das sind bei einer weiblichen Geburt 80 Tage, hat die Wöchnerin ihr Opfer zu bringen. Erfolgt innerhalb dieser 80 Tage noch eine weitere Geburt, so hat sie für diese kein besonderes Opfer zu bringen, sondern das Opfer, das sie für die erste Geburt bringt, gilt auch zugleich für diese. Nur bei einer weiblichen Geburt ist es möglich, dass vor Ablauf der Tage der Reinigung noch eine zum Opfer verpflichtende Geburt erfolgt, da für eine männliche Geburt nur 40 Tage der Reinigung vorgeschrieben sind, und eine vor Ablauf von 40 Tagen nach stattgehabter Schwängerung erfolgte Geburt nicht als eine Geburt gilt, die zum Opfer verpflichtet (s. Note 71). abortiert, ist nach Beth-Schammai nicht verpflichtet, ein Opfer zu bringen75 ein besonderes Opfer für diese zweite Geburt., nach Beth-Hillel ist sie dazu verpflichtet. Es sagten Beth-Hillel zu Beth-Schammai: „Was ist der Unterschied zwischen der Nacht zum einundachtzigsten Tage und dem einundachtzigsten Tage76 da doch sonst immer die Nacht zu dem auf sie folgenden Tage gehört, und für eine am 81. Tage erfolgende Geburt doch unbestritten ein besonderes Opfer darzubringen ist (s. weiter II Note 19). ? Wenn sie inbezug auf das Unreinwerden einander gleichstehen77 indem Blutabgang auch schon in der Nacht zum 81. Tage die Frau unrein macht, da es ausdrücklich heisst, dass nach Ablauf der 14 Tage der Unreinheit nach der erfolgten Geburt 66 Tage lang das abgehende Blut als rein gilt (Lev. 12, 5)., sollen sie sich nicht auch inbezug auf die Opferverpflichtung einander gleichstehen?“ Darauf sagten zu ihnen Beth-Schammai: „Das ist nicht richtig! Wenn ihr von78 Ed. pr. Ven., Lowe und Talmudausg.: במפלת. einer Fehlgeburt am einundachtzigsten Tage sprechet, die zu einer Zeit zur Welt gekommen ist, wo sie bereits ihr Opfer hätte darbringen können, wollt ihr daraus auf eine Fehlgeburt in der Nacht zum einundachtzigsten Tage schliessen, die nicht zu einer Zeit zur Welt gekommen ist, wo sie bereits ihr Opfer hätte darbringen können79 da Opfer nur am Tage dargebracht werden dürfen. “? Darauf sagten zu ihnen Beth-Hillel: „Eine Fehlgeburt am einundachtzigsten Tage, der auf einen Schabbat fällt, mag den Gegenbeweis liefern, die ist nicht zu einer Zeit zur Welt gekommen, wo sie ihr Opfer hätte darbringen können80 da auch am Schabbat ausser den vorgeschriebenen Tagesopfern keine Opfer dargebracht werden dürfen., und doch ist sie verpflichtet, dafür ein Opfer zu bringen.“ Darauf sagten zu ihnen Beth-Schammai: „Das ist nicht richtig! Wenn ihr von einer Fehlgeburt am einundachtzigsten Tage, der auf einen Schabbat fällt, sprechet, wo man, wenn auch kein Privatopfer, so doch ein Gemeindeopfer darbringen kann, wollt ihr daraus auf eine Fehlgeburt in der Nacht zum einundachtzigsten Tage schliessen, wo man doch in der Nacht weder ein Privatopfer noch ein Gemeindeopfer darbringen kann? Die Blutunreinheit81 die Schlussfolgerung Beth-Hillels von dem Unreinwerden der Frau durch einen Blutabgang in der Nacht zum 81. Tage auf die Opferpflicht für eine in derselben erfolgte Geburt. ist kein Beweis, denn abortiert eine Frau vor Ablauf der Tage ihrer Reinheit, ist ihr Blut unrein82 wie bei jeder Geburt innerhalb der ersten 7 bzw. 14 Tage nach der erfolgten Geburt. und sie braucht dennoch kein Opfer zu bringen83 Beth-Hillel bleiben trotzdem bei ihrer Ansicht, die sie aus der Schriftstelle (Lev. 12, 6): או לבת ableiten (s. Talmud; vgl. Sifra und Malbim z. St.)..“
הָאִשָּׁה שֶׁיֵּשׁ עָלֶיהָ סְפֵק חֲמִשָּׁה זִיבוֹת וּסְפֵק חֲמִשָּׁה לֵדוֹת, מְבִיאָה קָרְבָּן אֶחָד, וְאוֹכֶלֶת בַּזְּבָחִים, וְאֵין הַשְּׁאָר עָלֶיהָ חוֹבָה. חָמֵשׁ לֵדוֹת וַדָּאוֹת, חָמֵשׁ זִיבוֹת וַדָּאוֹת, מְבִיאָה קָרְבָּן אֶחָד, וְאוֹכֶלֶת בַּזְּבָחִים, וְהַשְּׁאָר עָלֶיהָ חוֹבָה. מַעֲשֶׂה שֶׁעָמְדוּ קִנִּים בִּירוּשָׁלַיִם בְּדִינְרֵי זָהָב. אָמַר רַבָּן שִׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל, הַמָּעוֹן הַזֶּה, לֹא אָלִין הַלַּיְלָה, עַד שֶׁיְּהוּ בְדִינָרִין. נִכְנַס לְבֵית דִּין וְלִמֵּד, הָאִשָּׁה שֶׁיֵּשׁ עָלֶיהָ חָמֵשׁ לֵדוֹת וַדָּאוֹת, חָמֵשׁ זִיבוֹת וַדָּאוֹת, מְבִיאָה קָרְבָּן אֶחָד, וְאוֹכֶלֶת בַּזְּבָחִים, וְאֵין הַשְּׁאָר עָלֶיהָ חוֹבָה. וְעָמְדוּ קִנִּים בּוֹ בַיּוֹם בְּרִבְעָתָיִם: Eine Frau, die fünf zweifelhafte Blutflüsse84 indem sie z. B. nicht weiss, ob die Tage, an denen sie diese Ausflüsse gehabt hat, Tage innerhalb oder ausserhalb ihrer Absonderungszeit gewesen sind (s. Arach. II Note 10). oder fünf zweifelhafte Geburten85 S. oben I, 4. hinter sich hat86 ohne inzwischen eines von den Opfern, zu denen sie dadurch verpflichtet war, dargebracht zu haben., bringt ein Opfer87 für alle fünf Fälle., dann darf sie von den Opfern essen88 ebenso wie es genügt, dass jemand, der sich fünfmal verunreinigt hat, ein Reinigungsbad nimmt, weil ja die Frau nur deshalb nach ihrer Reinigung noch ihr Opfer bringen muss, um wieder von dem Heiligen essen zu können (s weiter II, 1)., die übrigen darzubringen hat sie keine Verpflichtung89 Da die Opferverpflichtung an sich eine zweifelhafte war und das Opfer deshalb nicht verzehrt wird, sondern verbrannt werden muss, so genügt es, wenn sie ein Opfer darbringt, da damit der Zweck, dass sie wieder Heiliges gemessen kann, bereits erreicht ist. In ed. pr. fehlt das Wort: השאר.. Waren es fünf unzweifelhafte Geburten oder fünf unzweifelhafte Blutflüsse, bringt sie auch e i n Opfer, dann darf sie von den Opfern essen, ist aber verpflichtet, auch noch die übrigen darzubringen.90 Aus den Worten זאת תורת היולדת (Lev. 12, 7) wird gefolgert, dass eine Frau, die nacheinander mehrere gesonderte unzweifelhafte Geburten gehabt hat, für jede derselben besondere ihr Opfer zu bringen hat. Einst stellten sich Taubenpaare91 Unter קן == Nest sind in der Mischna die zwei Tauben zu verstehen, die bei den verschiedenen Opfern zusammen dargebracht wurden. in Jerusalem auf je einen Golddenar92 1 Golddenar == 20 Silberdenare., da sagte R. Simon, Sohn des Gamliel: „Bei dieser Gotteswohnung93 ein Ausdruck der Versicherung und Bekräftigung, ähnlich einem Schwure (s. Ketub. II, 9). ! Ich lasse die Nacht nicht vergehen, bis sie auf einen Silberdenar zu stehen kommen. Er94 Talmudausg. add.: בסוף. begab sich zum Gerichtshöfe und lehrte: Eine Frau, die fünf unzweifelhafte Geburten oder fünf unzweifelhafte Blutflüsse hinter sich hat, bringt nur ein Opfer, dann darf sie von den Opfern essen, die übrigen darzubringen hat sie keine Verpflichtung95 Nach Raschi und Bart. ist auch R. Simon ben Gamliel der Ansicht, dass die Frau verpflichtet ist, auch die übrigen noch zu bringen, und hat er nur in diesem Falle ausnahmsweise, obwohl es gegen das Gesetz ist, so entschieden, weil zu befürchten war, wenn bei dem grossen Bedarf die teuren Preise anhielten, dass dann die ärmeren Frauen sich überhaupt keine würden kaufen können und schliesslich dazu kommen würden, auch ohne ein Opfer dargebracht zu haben, Heiliges zu geniessen. In Bab. Bat. 166 a erklärt dagegen Raschi, dass R. Simon ben Gamliel die Verpflichtung, die übrigen Opfer darzubringen, überhaupt bestreitet, vielmehr der Ansicht ist, dass auch hier ein Opfer genügt ebenso wie ein Tauchbad, wenn sich jemand mehrere Male hintereinander verunreinigt hat (s. oben Note 88). Dagegen wenden Tosaf. dort ein, dass dieser Ansicht sowohl Beth-Schammai wie Beth-Hillel in der vorhergehenden Mischna, ebenso die Mischna II, 4 widersprechen. Tosaf. bringen eben dort im Namen des R. Tam eine andere Lesart, wonach es auch in den Worten des R. Simon ben Gamliel heisst: והשאר עליה חובה, es bliebe danach nur die Frage, wieso dadurch die Tauben billiger geworden sind, da er danach doch gar nichts Neues gelehrt hat. Maim. (הלכות מחוסרי כפרח 1, 10) entscheidet, dass auch die übrigen Opfer gebracht werden müssen, trotzdem er in seinem Kommentar zur Mischna sagt, dass das Gesetz wie R. Simon ben Gamliel bleibt. J. Ettlinger im ערוך לנר bringt eine Erklärung, durch die er alle diese Schwierigkeiten zu lösen sucht. Danach ist auch in den Worten des R. Simon ben Gamliel zu lesen: והשאר עליה חובה, die Mischna bringt zuerst die Gesetzesbestimmung, wie sie auch R. Simon ben Gamliel gelehrt hat, und erzählt dann, wie diesen einmal die Verhältnisse dazu veranlasst haben, diese Lehre im Lehrhaus noch besonders zu verkünden. Die Taubenpaare waren nämlich in Jerusalem deshalb so teuer geworden, weil die Frauen in dem Irrtume befangen waren, dass sie nicht eher wieder Heiliges geniessen dürften, bis sie sämtliche schuldige Opfer dargebracht hatten, deshalb verkündete er, dass dem nicht so sei, sondern dass sie schon nach Darbringung eines Opfers Heiliges geniessen dürften, mit der Darbringung der übrigen Opfer dagegen habe es Zeit, dieses habe die Wirkung gehabt, dass die Tauben sofort im Preise fielen. Auch Maim. habe gelesen: והשאר עליה חובה, die Worte והלכה כרשב״ג im Mischnakomment. seien auf diese von ihm damals verkündete Lehre zu beziehen, dass es schon nach der Darbringung des ersten Opfers gestattet ist, Heiliges zu geniessen.. An demselben Tage noch kamen Taubenpaare auf je ¼ Silberdenar96 ריבעתים Mehrzahl von ריבעא oder רבעת == ein Viertel, hier ein Vierteldenar. Liest man ריבעתיים Dual, so muss man קינים mit zwei Taubenpaare“ übersetzen (s. Tosaf. Bab. Bat. 166 b). Ed. pr. בארבעתים. zu stehen.